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Bisher wussten die Telefonanbieter über jedes Telefongespräch, das ihr geführt habt, Bescheid. Das wurde jetzt verboten. (Foto: dpa) Bisher wussten die Telefonanbieter über jedes Telefongespräch, das ihr geführt habt, Bescheid. Das wurde jetzt verboten.
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Die heimlichen Spione

Wenn ein Gauner in ein Haus einbricht, dann hinterlässt er manchmal Fingerabdrücke. Die helfen Fahndern, den Täter zu überführen. So ähnlich ist das auch mit den Daten, über die gerade so viel geredet wird. Wenn ein Täter zum Beispiel mit einem Komplizen telefoniert, dann sind die Infos über das Gespräch für die Ermittler oft hilfreich. Deswegen wollen viele Leute etwa bei der Polizei, dass diese Daten gespeichert werden.

Bisher waren Telefonanbieter und Internetfirmen verpflichtet, das zu tun. Und zwar bei jedem Menschen. Sprich, die Internetfirmen und Telefonanbieter haben auch eure Daten gespeichert, beispielsweise mit wem ihr telefoniert, oder eine SMS geschickt habt. Sie wissen auch, welche Internetseiten ihr besucht und ob ihr Emails versandt habt. Man nennt das auch Vorratsdatenspeicherung. Denn die Daten werden auf Vorrat festgehalten.

Dagegen klagten Tausende Leute vor dem höchsten deutschen Gericht. Das ist das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in Baden-Württemberg. Es gab ihnen am Dienstag recht und erklärte das Gesetz für unzulässig.
Einfach so massenhaft Infos über Millionen Menschen im ganzen Land speichern - das ist so nicht in Ordnung. Sie forderten die Unternehmen auf, ihre auf Vorrat gespeicherten Daten zu löschen. Denn die Infos verrieten zu viel über zu viele Menschen, ohne dass es einen bestimmten Verdacht gebe - und das sei gegen das Grundgesetz, also gegen die obersten Regeln für unser Land.

Die Richter sagten auch: Wenn Daten in Zukunft gespeichert werden sollen, dann muss es dafür viel strengere Regeln geben. Zum Beispiel müsse jemand aufpassen, dass mit den Infos kein Unfug angestellt wird - dass die Infos also sicher sind. Außerdem muss klarer sein, wofür die Daten gebraucht werden. Und die Menschen sollen erfahren können, an wen ihre Daten übermittelt wurden.


dpa